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Haftung des Arbeitgebers für ein korrektes Zeugnis
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Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für ein korrektes Arbeitszeugnis.
Ein korrektes Arbeitszeugnis wird rechtzeitig, ohne inhaltliche oder formelle Mängel ausgestellt und widergibt ein realistisches Bild der Tätigkeit.
Dem Mitarbeitenden kann ein Schaden entstehen, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis zu spät ausstellt und er so eine Stelle nicht erhält. Auch für unrichtige und unvollständige Angaben haftet der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann auch gegenüber einem späteren Arbeitgeber haften. Dies vor allem, wenn das Zeugnis unrichtig oder unvollständig ist. Auch für grobe Verfehlungen wie z.B. eine Unterschlagung kann er haftbar gemacht werden. Das Bundesgericht verurteilte einen früheren Arbeitgeber zu 150'000 Franken Schadenersatz für das Nicht-Erwähnen der Unterschlagung im Zeugnis des schuldigen Mitarbeitenden.
Die Schwierigkeit für den Arbeitnehmer bei einer Klage auf Schadenersatz ist, dass er einen konkreten Schaden nachweisen muss. Er muss beweisen, dass ihm ein Schaden wegen der Pflichtverletzung des Arbeitgebers entstanden ist. In der Schweiz ist es bis heute noch nie zu einem erfolgreichen Schadenersatzprozess eines Arbeitnehmers gekommen.
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